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Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland: Was muss auf die Packung?

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Kurze Antwort

Lebensmittelverpackungen in Deutschland müssen die EU-Vorgaben wie Reg (EU) 1169/2011 erfüllen und zusätzlich deutsche Regeln zu Datumsangaben, Verkehrsbezeichnungen und Verpackungskennzeichen beachten. Getränkeverpackungen brauchen EINWEG oder MEHRWEG, viele zusätzlich das DPG-Pfandzeichen. Bio-Siegel, Nutri-Score und „Ohne GenTechnik“ sind freiwillig.

Das Wichtigste

Was
EU-Vorgaben zur Lebensmittelinformation plus deutsche Regeln zu Datumsangaben, Verkehrsbezeichnungen und Kennzeichen auf Getränkeverpackungen
Gilt für
Alle in Deutschland verkauften Lebensmittel und Getränke. Einzelne Regeln betreffen nur bestimmte Kategorien, etwa Eier, Fisch, Energydrinks oder Säuglingsnahrung.
Seit
Bereits in Kraft. Milchgetränke in Einweg-Plastikflaschen sind seit dem 1. Januar 2024 pfandpflichtig.

Was das Gesetz verlangt

Deutschland wendet die EU-Vorgaben zur Lebensmittelinformation an und ergänzt sie um nationale Anforderungen.

Datumsangaben. Die LMIDV setzt Reg (EU) 1169/2011 Art. 24 und Anhang X um. Daten werden im Format TT.MM.JJJJ angegeben, zum Beispiel 25.02.2026.

  • Mindesthaltbarkeitsdatum: „mindestens haltbar bis“.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum nur mit Monat und Jahr: „mindestens haltbar bis Ende“.
  • Verbrauchsdatum: „zu verbrauchen bis“.
  • Chargennummern werden üblicherweise mit „Los-Nr.“ oder „L“ eingeleitet.

Verkehrsbezeichnung. Das Deutsche Lebensmittelbuch enthält Leitsätze, also Standards zu Zusammensetzung und Bezeichnung für gängige Lebensmittelgruppen (LFGB §15-18). Sie sind rechtlich nicht bindend. Gerichte und Lebensmittelüberwachung behandeln sie jedoch als quasi verbindlich. Ihre Verkehrsbezeichnung muss dem Leitsatz Ihrer Produktgruppe entsprechen. „Fruchtjoghurt“ und „Joghurt mit Fruchtzubereitung“ verlangen zum Beispiel unterschiedliche Mindestfruchtgehalte.

Zutatenverzeichnis. Macht zugesetztes Wasser mehr als 5 % des Fertigerzeugnisses aus, muss es in der Reihenfolge seines Gewichtsanteils aufgeführt werden (Reg (EU) 1169/2011 Art. 18(4)(b), Anhang VII).

Produkte tierischen Ursprungs. Fleisch, Milchprodukte, Fisch und Eier tragen das ovale Identitätskennzeichen. Es zeigt Ländercode, Betriebsnummer und „EG“ oder „CE“. Es muss gut lesbar und unauslöschlich sein (Reg (EG) 853/2004 Anhang II Abschnitt I).

Getränkeverpackungen. Alle im Handel verkauften Getränkeverpackungen müssen mit „EINWEG“ oder „MEHRWEG“ gekennzeichnet sein. Die Schrift muss mindestens so groß sein wie das Preisschild (VerpackG §32(3)). Das ist unabhängig vom Pfandsymbol und gilt auch für pfandfreie Getränke.

Einwegbehälter von 100 ml bis 3 l benötigen das DPG-Pfandzeichen. Das betrifft Plastikflaschen und Dosen für Wasser, Erfrischungsgetränke, Säfte und Milchgetränke. Hinzu kommt ein DE-spezifischer GTIN-Barcode, der in zertifizierter DPG-Sicherheitsfarbe gedruckt wird. Das Pfand beträgt 0,25 € pro Behälter (VerpackG §31). Im DPG-System sind Milchgetränke in Einweg-Plastikflaschen seit Januar 2024 enthalten.

Regeln für einzelne Kategorien. Die EU schreibt für manche Produkte zusätzliche Angaben vor:

  • Eier: Haltungsform, Erzeugercode, Gewichtsklasse und Güteklasse A oder B (Reg (EG) 589/2008).
  • Fisch: Handelsbezeichnung und lateinischer Name, Produktionsmethode, Fanggebiet oder Aufzuchtland (Reg (EU) 1379/2013 Art. 35).
  • Energydrinks mit mehr als 150 mg/l Koffein: Warnhinweis auf hohen Koffeingehalt und Angabe in mg pro 100 ml.
  • Säuglingsnahrung: Hinweis, dass Stillen die beste Ernährung ist (Del. VO (EU) 2016/127).

Was Sie auf Ihrem Etikett anpassen sollten

  1. Prüfen Sie Datumsformulierung und -format anhand der obigen Liste.
  2. Vergleichen Sie Ihre Verkehrsbezeichnung mit dem einschlägigen Leitsatz.
  3. Bringen Sie auf jeder Getränkeverpackung EINWEG oder MEHRWEG an, in einer Größe passend zum Preisschild.
  4. Ergänzen Sie bei Pfandbehältern das DPG-Zeichen und den GTIN-Barcode in DPG-Farbe.
  5. Registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID und schließen Sie vor dem Verkauf einen Vertrag mit einem dualen System ab. Marktplätze prüfen die LUCID-Registrierung. Fehlt sie, drohen Bußgelder bis zu 200.000 € und ein Vertriebsverbot (VerpackG §7, §9, §19, §33).
  6. Entscheiden Sie, welche freiwilligen Zeichen Sie nutzen wollen:
    • Bio-Siegel. Verwenden Sie es nur, wenn das Produkt die deutschen Bio-Vorgaben nach dem Öko-Kennzeichengesetz erfüllt. Es steht neben dem verpflichtenden EU-Bio-Logo (BMEL).
    • Nutri-Score. Er ist freiwillig. Wer ihn nutzt, registriert sich bei Santé publique France und wendet den Algorithmus von 2024 an (BMEL).
    • Ohne GenTechnik. Dieses VLOG-Siegel stellt strengere Anforderungen als die EU-Regeln zur Gentechnikfreiheit (VLOG).

Weitere EU-Vorgaben finden Sie unter EU Packaging & Labeling Regulations 2026. Ein Getränkebeispiel aus einem anderen Markt zeigt Juice Labeling in Slovenia.

Marken wie Frank, bekannt für ihre Saftkur, verwalten ihre Etiketten in CoLabel. Die Barcode-Erstellung und -Prüfung hilft Ihnen, die GTINs von Pfandbehältern über alle Etikettenversionen hinweg konsistent zu halten.

Häufige Fragen

Nein. Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Gerichte und Lebensmittelüberwachung behandeln sie jedoch als quasi verbindlich. Ihre Produktbezeichnung sollte deshalb dem Leitsatz Ihrer Produktgruppe entsprechen.

Nein. Er ist freiwillig, und keine EU-Verordnung schreibt ihn derzeit vor. Wer ihn verwendet, registriert sich bei Santé publique France und wendet den Algorithmus von 2024 an.

Ja. Alle im Handel in Deutschland verkauften Getränkeverpackungen müssen EINWEG oder MEHRWEG tragen, auch wenn das Getränk pfandfrei ist. Die Schrift muss mindestens so groß sein wie das Preisschild (VerpackG §32(3)).

Quellen

  1. Reg (EU) 1169/2011 — Lebensmittelinformationsverordnung
  2. LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung)
  3. Deutsches Lebensmittelbuch
  4. VerpackG (Verpackungsgesetz)
  5. DPG Pfandsystem
  6. Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID)
  7. Reg (EG) 853/2004
  8. BMEL — Bio-Kennzeichnung
  9. BMEL — Nutri-Score
  10. VLOG — Ohne GenTechnik